Götz Gebäudeservice | Winterdienst
Bei Schnee und Eis können Passanten rutschen und stürzen!
Grundstückseigentümer unterliegen im Winter umfangreichen Verkehrssicherungspflichten. Bereits in den frühen Morgenstunden, auch am Wochenende und an Sonn- und Feiertagen, müssen Bürgersteig und Gehwege, Treppen und Parkplätze von Schnee und Eis freigehallten werden. |